Gebotener Feiertag

Gebotene Feiertage (lat. festa fori „Feste der Öffentlichkeit“) sind die Sonntage und Feste im liturgischen Kalender der katholischen Kirche, an denen die Gläubigen zur Teilnahme an einer Heiligen Messe verpflichtet sind.

„Am Sonntag und an den anderen gebotenen Feiertagen sind die Gläubigen zur Teilnahme an der Meßfeier verpflichtet; sie haben sich darüber hinaus jener Werke und Tätigkeiten zu enthalten, die den Gottesdienst, die dem Sonntag eigene Freude oder die Geist und Körper geschuldete Erholung hindern.“[1]

Diese Verpflichtung wird auch Sonntagspflicht oder Präsenzpflicht genannt. Sie kann auch durch die Mitfeier der Vorabendmesse erfüllt werden. Für den Pfarrer einer Gemeinde besteht an gebotenen Feiertagen eine Applikationspflicht, das heißt, er ist verpflichtet, für die ihm anvertrauten Gläubigen eine Heilige Messe zu zelebrieren.[2]

Von den festa fori, die von der ganzen Gemeinde mit Festtagsruhe gefeiert werden, sind zu unterscheiden die festa chori, die nur liturgisch als „Feste“ begangen werden.

  1. CIC, c 1247 (Memento des Originals vom 10. Juni 2007 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.codex-iuris-canonici.de
    CIC, c 1248 §1 (Memento des Originals vom 10. Juni 2007 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.codex-iuris-canonici.de
  2. CIC, c 534 (Memento des Originals vom 4. Dezember 2018 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.codex-iuris-canonici.de

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